Nachforderungen vermeiden
Unternehmer und Arbeitgeber?
Dann sollten Sie diese Verfahren kennen.
Als Prüfer für die Krankenkassenbeiträge, die Rentenversicherungsbeiträge, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung werden alle Arbeitgeber regelmässig von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Die Prüfer bzw. die Prüferin meldet sich per Post an für die Einsicht in die Lohnabrechnungsdaten. Das geschieht alle 4 Jahre.